
Schulanfänger
Liebe Eltern,
alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen in der am Hauptwohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können von den Personensorgeberechtigten angemeldet werden.

Anmeldetage zur Schulanmeldung
Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt nicht die Vergabe der Plätze.
Kinder, die bereits in der Kita als Integrationskind geführt sind, lassen sich in unserem Sekretariat einen separaten Termin im angegebenen Zeitraum geben.
Termine zur Schulanmeldung:
Dienstag, 26.08.2025: 8:30 – 11:30, sowie 13:00 – 18:00 Uhr
Dienstag, 02.09.2025: 8:30 – 11:30, sowie 13:00 – 16:00 Uhr
Alle Infos zur Schulanmeldung finden Sie hier.
Die Zuständigkeit unserer Grundschule für Ihr Kind ist abhängig von der Wohnanschrift. Jede Grundschule hat ein Einzugsgebiet, aus dem die Kinder im Regelfall die entsprechende Schule besuchen. Unsere Schule bildet mit der Geschwister-Scholl-Schule (Elsbethstraße 1–3) und der Schule am Rosental (Erfurter Straße 14) einen gemeinsamen Schulbezirk (Grundschulbezirk Nordwest 2). Sollten Sie Fragen zur Zugehörigkeit Ihrer Straße haben, rufen Sie unser Sekretariat an, wir erteilen Ihnen gern Auskunft.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgendes mit:
- die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes,
- Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung,
- der Informationsbrief zur Schulanmeldung vom Amt für Schule,
- das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular,
- Ausweise der Sorgeberechtigten,
- Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung oder Eheurkunde der leiblichen Eltern (zusätzlich zur Eheurkunde benötigen Sie eine Vaterschaftsanerkennung, wenn auf der Geburtsurkunde des Kindes der leibliche Vater nicht ersichtlich ist)),
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht (schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister oder gerichtliche Entscheidung),
- Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Schulanmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und eine Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Kind schulreif ist oder den schulischen Anforderungen gerecht werden wird, beraten wir Sie gern.
Die schulärztliche Untersuchung war bisher ein wichtiger Bestandteil des Einschulungsverfahrens. Da laut § 27 des sächsischen Schulgesetzes der Schulleiter über die Einschulung entscheidet, werden wir Ihr Kind im Rahmen eines Vorschulnachmittages in unsere Schule einladen, um es besser kennenzulernen. Den Termin dafür erhalten Sie am Tag der Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule.
Das Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen hat auch einen Elternratgeber veröffentlicht, der viele Fragen rund um die Schulvorbereitung beantwortet: Flyer „Das Jahr vor Schuljahresbeginn“.
Zur Vorbereitung auf den Schulanfang findet ein vorschulischer Elternabend statt (Termin im Terminkalender), an dem die zukünftige Klassenleiterin Ihres Kindes über die pädagogische Arbeit sprechen wird. Auch werden Sie eine Liste für den Einkauf der benötigten Schulmaterialien sowie Termin und Zeit für die Einschulung Ihres Kindes in die 1. Klasse erhalten.
Achtung: Wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft wünschen, muss die Anmeldung zuvor trotzdem in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule erfolgen.
Unterlagen
Anbei finden Sie alle Unterlagen zur Einschulung im Jahr 2026/2027:
Anschreiben für Eltern.pdf
Schweigepflichtsentbindung.pdf
Vollmacht zur Schulanmeldung.pdf
Termine Vorschulstunde.pdf
Hortanmeldung.pdf